Header_Rettungsgasse.png
Rettungsgasse bildenRettungsgasse bilden

Rettungsgassen können Leben retten!

„Bei Stau Rettungsgasse“ ist den meisten bekannt. Was viele aber nicht wissen ist, dass sie die Rettungsgasse dann schon bilden müssen, wenn Fahrzeuge auf Autobahnen oder mehrspurigen Außerortsstraßen nur noch mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Dann ist nämlich noch ausreichend Platz hierfür. Wenn alles steht und die Rettungskräfte mit Blaulicht und Martinshorn von hinten kommen, ist es meist zu eng und zu spät für die Rettungsgasse.

  • Bei einem Stau sind alle verpflichtet, die Rettungsgasse freizumachen

  • Rettungsgasse immer zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen bilden

  • Der Standstreifen muss frei bleiben

Wie bilde ich die Rettungsgasse?

Fahren Sie auf dem linken Fahrstreifen, so weichen Sie nach links aus. Sind Sie auf einem der übrigen Fahrstreifen unterwegs, so fahren Sie nach rechts. Bei Annäherung an einen Stau darf das Warnblinklicht eingeschaltet werden, um andere vor dieser Gefahr zu warnen. 

Darf ich in der Rettungsgasse nach vorne fahren?

Nein. Nur Polizei- und Hilfsfahrzeuge dürfen die Rettungsgasse befahren. Hilfsfahrzeuge sind z.B. Feuerwehr- und Krankenwägen sowie Arzt- und Abschleppfahrzeuge.

Gibt es Ausnahmeregelungen für Motorräder?

Nein. Grundsätzlich dürfen weder die Rettungsgasse noch der Standstreifen befahren werden. Eine Ausnahmeregelung für Kraftradfahrer besteht nicht.

Wie verhalte ich mich im Bereich einer Baustelle mit Fahrbahnverengung?

Versuchen Sie dort, möglichst weit links bzw. rechts zu fahren. Bei engen Fahrstreifen kann es im Einzelfall zusätzlich erforderlich sein, den Mittelstreifen auf der linken Seite bzw. die Standspur auf der rechten Seite mit zu benutzen.